Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ATTC GmbH
Zuletzt geändert: 22.05.2019

1. Beschreibung der Dienstleistung

ATTC GmbH führt Einstellungstrainings für Luftverkehrsberufe durch. Das Training besteht in der Regel aus einer Kombination von Software- und Seminartraining. Es können aber auch reine Software- bzw. Seminartrainings gebucht werden.


2. Anmeldungen

Die Anmeldung zum Training durch den Teilnehmer kann telefonisch, schriftlich oder persönlich mündlich erfolgen. Der Teilnehmer erhält im Anschluss daran eine Anmeldebestätigung von ATTC GmbH per eMail. Anmeldungen sind verbindlich.


3. Lieferbedingungen Trainingssoftware

Trainingssoftware wird nach Zahlungseingang, unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb 48 Stunden via Internet zum Download bereitgestellt. Auf Wunsch wird die Software als CD-ROM auf dem Postweg zugesandt. Mit Lieferung der Software gilt das Training als begonnen.


4. Begleichung der Kursgebühren/Rücktritt

Die Begleichung der Kursgebühren kann grundsätzlich per Überweisung auf das genannte Firmenkonto von ATTC GmbH, oder per Barzahlung erfolgen. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung, die Kreditkarte wird unmittelbar bei Bestellung des Services belastet. Die kompletten Kursgebühren müssen immer vor Seminarbeginn entrichtet sein. Soll eine Lieferung von Trainingssoftware vor Seminarbeginn erfolgen, müssen die Kursgebühren vor Auslieferung der Software beglichen werden.
Wird bis zum 15. Tag vor dem Seminartermin der schriftliche Rücktritt erklärt, reduziert sich der Seminarpreis auf 50%, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.

Bestellungen im ATTC-Online-Shop können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich, z. B. per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: ATTC GmbH, Rotwandstraße 27, 82041 Oberhaching; oder per eMail an: office@attc.de; oder per Fax an: +49 3212 1269015. ATTC GmbH behält sich grundsätzlich Änderungen bei Durchführungort und -Zeit vor. Bei kurzfristig erforderlichen Verschiebungen werden eventuelle Mehraufwandskosten für die Anreise bis maximal € 100,-- von ATTC GmbH getragen.


5. Erfolgskontrollen

ATTC GmbH führt im Rahmen der Seminarteilnahme Erfolgskontrollen durch, um den jeweils aktuellen Leistungsstand des Teilnehmers zu überprüfen und damit eine erfolgreiche Seminarteilnahme zu gewährleisten.
Dem Teilnehmer wird erst nach Erreichen der erforderlichen Leistungswerte die Teilnahme an einer Prüfung empfohlen.


6. Teilnahmebestätigungen für Arbeitgeber, BAZ, BFD o.ä.

ATTC GmbH bestätigt ausschließlich reale Teilnahme- bzw. Anwesenheitszeiten.


7. Weitergabe von Unterlagen und Lehrmaterial an Dritte; Copyright

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle bei ATTC GmbH erlangten Informationen auch über den Zeitraum seiner Lehrgangsteilnahme hinaus absolut diskret zu behandeln. Die im Rahmen des Software- oder Seminartrainings zur Verfügung gestellten Prüfungsinformationen werden weder Dritten zugänglich gemacht, noch an Dritte weitergegeben. Jegliche (auch auszugsweise) Vervielfältigung oder Abschrift von durch ATTC GmbH zur Verfügung gestellten Prüfungsinformationen, Trainingsunterlagen und sonstiger Trainingsmedien wie Software ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Seminarleitung gestattet. Die zur Verfügung gestellte Computer-Software wird ausschließlich für die persönliche Testvorbereitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner anderen Form als der dem Zwecke des ATTC-Trainings dienenden Weise genutzt. Die Software darf auf zwei, vom Lizenznehmer betriebenen Computer installiert werden. Die Software darf nicht in weiteren Speichermedien abgelegt werden und muß nach Ablegen der relevanten Prüfung komplett und unwiderruflich von der Festplatte gelöscht werden. CD-ROMS werden an ATTC GmbH zurückgegeben oder unbrauchbar gemacht.

Bei Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen behält sich ATTC GmbH die Geltendmachung weitreichender Schadenersatzansprüche vor.


8. Änderung des Leistungsumfangs während einer Maßnahme

Soll der Leistungsumfang nach Trainingsbeginn auf Wunsch des Teilnehmers geändert werden (z.B. infolge später ausgesprochener Erleichterungen durch Prüfungsgremien, z.B. DLR oder deren Auftraggeber, z.B. Lufthansa, DFS etc.) so ist mit ATTC GmbH abzuklären, inwieweit der zum Zeitpunkt des Trainingsbeginns relevante Leistungsumfang anzugleichen ist.
Ein Anspruch auf Kürzung einer Maßnahme nach Trainingsbeginn durch den Teilnehmer besteht nicht.


9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Daten werden von ATTC GmbH in einem Datenbanksystem erfaßt und nur für interne Zwecke genutzt. ATTC GmbH verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Die ATTC GmbH verpflichtet sich , alle Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere die als "vertraulich" und/oder "geschützt" oder sinngemäß bezeichnet werden oder die unter den im Falle einer Bekanntgabe gegebenen Umständen in gutem Glauben als "vertraulich" und/oder "geschützt" behandelt werden sollten.Als Verantwortlicher verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Datenschutzhinweis.



10. DLR-Test-Training

10.1 Lehrgangsdauer; Ende des Seminars

Die Lehrgangsdauer beträgt in der Regel jeweils 5 Tage für die Vorbereitung auf die Berufsgrunduntersuchung und 5 Tage für die Firmenqualifikation. Sollte der Teilnehmer jedoch in diesen Zeiträumen nicht die von ATTC GmbH vorgegebenen Leistungswerte erreichen, wird zur Verbesserung der erforderlichen Parameter nachgeschult; Mehrkosten aus dieser Nachschulung entstehen dem Teilnehmer nicht. Der Teilnehmer kann darüber hinaus in Absprache mit ATTC GmbH und im Rahmen der aktuellen Seminartermine so oft am Training teilnehmen, wie er möchte, um seine Leistungswerte zu verbessern bzw. zu vervollkommnen.

Das Training kann nach Trainingsbeginn innerhalb 12 Monaten genutzt werden. Eventuelle Erweiterungen dieses zeitlichen Rahmens, wie Späternutzungen aufgrund vorübergehender anderweitiger Verpflichtungen, wie z.B. Studien oder Ausbildungen etc., sind mit ATTC GmbH abzuklären und erfordern eine schrifltiche Konfirmation durch ATTC GmbH
Mit Ablegen des relevanten Prüfungsteils bei dem DLR endet auch das entsprechende Training bei ATTC GmbH


10.2 Geld-Zurück-Garantie

1. Die ATTC GmbH (ATTC) garantiert nicht das Bestehen von Tests, insbesondere von Einstellungstests wie dem DLR-Test, gewährt jedoch unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eine Geld-zurück-Garantie.

2. Pilotentest (Lufthansa/Swiss BU und GU)

Wenn ein Kursteilnehmer bei ATTC den Kurs für die Berufsgrunduntersuchung („BU") oder Grunduntersuchung („GU") erfolgreich absolvierte, aber dennoch im Anschluss den DLR-BU- bzw. GU-Test nicht erfolgreich bestand, erhält er auf Antrag seine für den BU- bzw. GU-Kurs an ATTC gezahlten Kurs-Gebühren zurück.

Wenn ein Kursteilnehmer bei ATTC einen kombinierten Kurs (BU und Groupqualification („GQ") bzw. GU und Firmenuntersuchung („FU")) erfolgreich absolvierte, aber dennoch im Anschluss den DLR-BU oder GU-Test nicht erfolgreich bestand, erhält er auf Antrag seine für den jeweiligen kombinierten Kurs an ATTC gezahlten Kurs-Gebühren zurück.

Besteht der Teilnehmer nach erfolgreicher Beendigung des kombinierten Kurses zwar den DLR-BU oder GU-Test, nicht aber den DLR-GQ- bzw. FU-Test, besteht kein Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer nur einen GQ- oder FU-Kurs besucht und im Anschluss den DLR-GQ bzw. FU-Test nicht besteht.

3. Fluglotsentest (Deutsche Flugsicherung DFS)

Wenn ein Kursteilnehmer bei ATTC den Kurs für angehende Fluglotsen der DFS (Deutsche Flugsicherung) erfolgreich absolvierte, aber dennoch im Anschluss den ersten Tag des DLR-Tests im Rahmen des Einstellungsverfahren der DFS nicht erfolgreich bestand, erhält er auf Antrag seine für den Fluglotsen-Kurs an ATTC gezahlten Kursgebühren zurück.

4. Ein ATTC-Kurs ist im Sinne der vorstehenden Regelungen nur dann erfolgreich absolviert, wenn der Teilnehmer an mindestens 9 Tagen am Präsenzunterricht des ATTC-Kurses teilnahm und zudem eine ausdrückliche Empfehlung der ATTC-Kursleitung zur Teilnahme für den jeweiligen DLR- Test vorlag.

5. Anteilige Bundesfördermittel und Unterkunftskosten werden nicht erstattet.

6. Die Bearbeitungszeit für Rückerstattungen im Rahmen der Geld-Zurück-Garantie beträgt 6 Wochen.


10.3 HotelVoucher für auswärtige Kursteilnehmer

Auswärtige Kursteilnehmer, mit einem Buchungsumfang von mehr als € 1.500,-- pro Trainingspaket, haben einen einmaligen Anspruch auf einen HotelVoucher i.H.v. € 50,--. Auswärtige Kursteilnehmer im Sinne dieser Regelung sind Teilnehmer, welche eine Anfahrt zur Ausbildungsstätte von mehr als 75 Straßenkilometer haben. Der HotelVoucher ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar.




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