Allgemeine Geschäftsbedingungen für Assessments

Auswahlverfahren der ATTC GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.05.2019

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für unverbindliche Anfragen als auch für verbindliche Buchungen von Teilnahmen an Eignungstestverfahren der ATTC GmbH.


2. Dienstleistung

Die ATTC GmbH ("Anbieter") führt psychologische Untersuchungen zur Feststellung individueller Eignungsgrade für den Beruf des Verkehrspiloten durch ("Dienstleistung", "Eignungstestverfahren"). Die Dienstleistung kann vom Kunden ("Kunden") zur eigenen Inanspruchnahme oder zur Ausführung an einem vom Kunden bestimmten Dritten mit dessen vorab gegenüber dem Kunden erklärten, ausdrücklichen Einverständnis gebucht werden.

Art und Umfang sowie Preis der Dienstleistung richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsantrags durch den Kunden geltenden Beschreibung der Dienstleistung und Preisliste, die jeweils Grundlage des Vertrags werden.

Die Dienstleistung "Basic Screening BS" kann eigenständig gebucht werden. Die Dienstleistung "Customized Screening CS" baut auf die Dienstleistung "Basic Screening BS" auf und kann daher nur eigenständig gebucht werden, soweit auf Seiten des Kunden oder des vom Kunden bestimmten Dritten die Untersuchung "Basic Screening BS" bereits vorliegt.


3. Vertragsschluss

Das Vertragsverhältnis wird mit der ATTC GmbH, Nördliche Münchner Str. 47, 82031 Grünwald eingegangen. Die Gesellschaft wird bei Eingehung des Vertragsverhältnisses durch ihre berechtigten Mitarbeiter vertreten.

Der Vertrag kommt zu Stande durch Buchung der Dienstleistung (Antrag) und schriftlicher Bestätigung (auch elektronisch) durch den Anbieter. Die Buchung über das Portal ATPL.com® ist regelmäßiger Rechtsweg.


4. Leistungspflicht des Anbieters und Vergütung

Der Anbieter erkennt eine Leistungspflicht ausschließlich gegenüber dem auftragserteilenden Kunden an. Der Kunde ist zur pflichtgemäßen Mitwirkung an den Untersuchungen verpflichtet. Der vertraglich vereinbarte Termin oder Zeitraum zur Durchführung der Untersuchung stellt für beide Parteien stellt eine verbindliche Leistungszeit dar.

Erfolgt die Ausführung der Dienstleistung an einem vom Kunden bestimmten Dritten, trägt der Kunde das Risiko der pflichtgemäßen Mitwirkung des Dritten (§ 296 BGB analog).

Die Dienstleistung ist nach ihrer Erbringung auf Rechnungsstellung des Anbieters hin zu vergüten. Die Dienstleistung gilt regelmäßig mit Aushändigung eines Gutachtens, in dem die Ergebnisse der Untersuchung festgehalten sind, als erbracht. Die Einspeisung der Untersuchungsergebnisse in die ATPL.com® Datenbank, über die der Kunde Zugriff auf die Ergebnisse erhält, steht der physischen Aushändigung eines Gutachtens gleich.

Ist dem Anbieter die Erstellung des Gutachtens in Folge einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder des vom Kunden bestimmten Dritten unmöglich, entsteht der Anspruch auf volle Vergütung der Dienstleistung mit Ablauf der Leistungszeit.


5. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

ATTC GmbH, Nördliche Münchner Str. 47, 82031 Grünwald
Email: attc@atpl.com.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Anbieter mit deren Empfang.


6. Haftung des Anbieters

Die Auswahlverfahren liefern aussagekräftige Werte insbesondere über die psychomotorischen und kognitiven Fähigkeiten der Teilnehmer und ihre psychologische Eignung für den Beruf eines Verkehrspiloten bei statistisch signifikanter Prognosesicherheit. Der Anbieter haftet gleichwohl nicht für den Eintritt der gutachterlichen Prognose, es sei denn, ihm ist bei Durchführung der Untersuchung grob pflichtwidriges Vorgehen anzulasten.

Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden in Zusammenhang mit der Anbahnung, Eingehung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen. Für einfache Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet. Ersatzansprüche aus Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch über Forderungen gegen den Anbieter aus Anwalts- oder Prozesskosten.


7. Datenschutz

Der Anbieter ist verpflichtet, persönliche Daten des Kunden und im Falle einer Ausführung der Dienstleistung an einem vom Kunden bestimmten Dritten persönliche Daten des Dritten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu nutzen und zu speichern. Der Anbieter ist berechtigt die Daten an unmittelbar zur Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten Beteiligte, insbesondere an die Betreiber des Dienstes ATPL.com®, zur technischen Verarbeitung weiterzugeben.

Die im Rahmen der Dienstleistung gewonnenen Eignungsdaten stellen höchstpersönliche Informationen des Testteilnehmers dar. Wird die Dienstleistung an einem vom Kunden bestimmten Dritten ausgeführt, ist der Kunde zur Nutzung dieser Informationen allein im Rahmen seiner Auswahlentscheidung befugt. Die Informationen dürfen insbesondere nicht entgeltlich oder unentgeltlich unberechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden und sind vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen.

Der Anbieter ist zum Zwecke der Qualitätssteigerung und Erfolgskontrolle berechtigt, die Validität der innerhalb der Eignungstestverfahren zur Anwendung kommenden Einzeltests durch die Auswertung statistisch signifikanter Stichproben zu erheben, einzustellen und regelmäßig zu prüfen. Die Ergebnisse der Teilnehmer werden hierfür in anonymisierter Form allokiert gespeichert.

Im Falle der Durchführung der Dienstleistung an einem vom Kunden bestimmten Dritten wird die Auswertung der Untersuchung auch dem Dritten bekannt gegeben. Die Verwertung der Daten steht in freiem Ermessen des Dritten. Im Rahmen der Untersuchungseinheit "Basic Screening BS" erzielte Leistungswerte dürfen von dem Dritten frei genutzt werden, soweit zwischen dem Dritten und dem Kunden keine abbedingende Sondervereinbarung besteht.


8. Anbindung an ATPL.com®

Erfolgt die Buchung der Dienstleistung über das Portal ATPL.com®, ist die Einhaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von ATPL.com® in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsantrags durch den Kunden vertragliche Nebenpflicht.


9. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht München.


11. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so bleiben die anderen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten steht. Diese Technik findet auch auf eventuelle Regelungslücken unbedingte Anwendung.


Im Mai 2019
ATTC GmbH





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